NACHTMANN & Nachhaltigkeit
Glasklar in der Verantwortung
NACHTMANN stellt hochwertige und langlebige Produkte her, die sehr beständig sind.
Die Produktion von Glas, insbesondere die Schmelze, ist ein sehr energieintensiver Prozess. Wir sehen uns klar in der Verantwortung, unsere Aktivitäten so nachhaltig wie möglich auszurichten und die Energieeffizienz konsequent zu steigern.
Nachhaltigkeit beginnt für uns schon mit der sorgfältigen Auswahl der Rohstoffe. Quarzsand, Metalloxid, Kalk und Pottasche stammen fast ausnahmslos aus unserer Region und gelangen auf kurzen Wegen zu uns.
NACHTMANN
Unsere Glasprodukte
NACHTMANN & Nachhaltigkeit
Unser Tipp für Freunde von nachhaltigen Produkten
Die Schalen mit Silikondeckel sind die langlebige Alternative zu Plastikfolien. BPA-frei und spülmaschinenfest sind sie perfekt um Frische und Aromen von Lebensmitteln lang zu erhalten.
Nachhaltigkeit
Systematische Nachhaltigkeitsstrategie
Die NACHTMANN-Werke in Bayern sind hochmoderne Glasfabriken und repräsentieren den neuesten Stand der Technik. Bereits 2001 wurde das erste Werk gemäß Umweltmanagement-System ISO 14001 zertifiziert, in Folge dann seit 2010 das erste Werk gemäß Energiemanagement-System ISO 50001 zertifiziert.
Heute betreiben alle unsere Fertigungsstandorte ein zertifiziertes Umwelt- und Energiemanagementsystem.
NACHTMANN
Unsere Fabriken
- Energiesparende Projekte inkludieren Druckluft, Brennertechnologie, energieeffiziente Antriebe, LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung, Wassersparmaßnahmen.
- Implementierte Umweltzertifikate ISO 14001: 2015 und ISO 50001: 2011.
- Hauptrohstoffe werden lokal bezogen (kurze Transportwege).
- Substitution gefährlicher Substanzen mit umweltfreundlicheren Alternativen.
NACHTMANN & Nachhaltigkeit
Unser Weg zu mehr Energieeffizienz
Sowohl in Amberg als auch in Weiden kommen verstärkt erneuerbare Energiequellen zum Einsatz: In Kürze werden wir Solarstrom aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Weidener Produktionshallen generieren sowie Strom aus der Wärme der Wannenabgase erzeugen können.
Weitere Schritte auf dem Weg zu mehr Energieeffizienz werden folgen.
NACHTMANN
Unsere Verpackungen
Unsere Verpackungen und Produkte sind wiederverwertbar.
Code of Conduct der NACHTMANN GmbH
***Zur einfacheren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern im nachstehenden Code of Conduct die männliche Form verwendet. Alle Begriffe gelten grundsätzlich für alle Geschlechter.
Präambel
Der Code of Conduct ist der Orientierungsrahmen für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner der Nachtmann GmbH. Er verknüpft den Anspruch an die Einhaltung von Recht und Gesetz mit den Anforderungen an ethisches Verhalten. Er stellt einen Anspruch an die Nachtmann GmbH selbst, zugleich ist er ein Versprechen nach außen. Verbindliche Rechtsnormen können sich wandeln, deswegen verschließt sich der Code of Conduct nicht gegen neue Verhaltensnormen. Die Verhaltensregeln sind einzuhalten. Fehlverhalten wird daher nicht geduldet
1. Einhaltung von Gesetzen
In der Nachtmann GmbH sind die geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften sowie alle anderen relevanten Bestimmungen einzuhalten. Es sind dabei diejenigen Normen anzuwenden, die die strengsten Anforderungen stellen.
2. Kinderarbeit/jugendliche Beschäftigung
Kinderarbeit, sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen, wird von der Nachtmann GmbH nicht toleriert. Innerstaatliche Normen und Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten.
3. Zwangsarbeit
Zwangsarbeit, Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft oder Sklavenarbeit sowie der Sklaverei ähnliche Zustände werden von der Nachtmann GmbH nicht geduldet. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.
4. Diskriminierung
Jedwede Diskriminierung bei Anstellung, Beschäftigung und Vergütung ist untersagt. Insbesondere ist jede unterschiedliche Behandlung, die auf Grund der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, des Alters, des Glaubens, der politischen Meinung, der Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation, der körperlichen oder geistigen Behinderung, der ethnischen, nationalen und sozialen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale, vorgenommen wird, verboten.
5. Arbeitszeiten
Die Arbeits- und Pausenzeiten entsprechen geltendem Recht. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt lt. Tarifvertrag 37,5 Stunden. Überstunden müssen freiwillig geleistet werden und dürfen 22,5 Stunden pro Woche nicht überschreiten und nicht regelmäßig gefordert werden. Beschäftigten stehen nach sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens zwei freie Tage zu. Geleistete Mehrarbeit wird entsprechend separat vergütet.
6. Arbeitsverträge
Die Nachtmann GmbH schließt mit ihren Beschäftigten schriftliche Arbeitsverträge ab, die Name, Geburtsdatum, Heimatanschrift des Beschäftigten, Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Lohn enthalten
7. Vergütung
Löhne und Vergütungen, die für die reguläre Arbeitszeit gezahlt werden, entsprechen mindestens dem gesetzlichen oder tariflichen Mindestlohn, je nachdem welcher von beiden höher ist. Gehaltsabzüge wegen Disziplinarmaßnahmen sind verboten.
8. Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen
Die Nachtmann GmbH anerkennt das Recht, Vereinigungen oder Organisationen nach eigener Wahl zum Zwecke der Förderung und dem Schutz der Interessen der Beschäftigten zu gründen, diesen bei- oder auszutreten, sowie für diese tätig zu sein im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Die Ausübung der Beschäftigung darf dabei nicht beeinträchtigt werden.
9. Disziplinarmaßnahmen
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltendem nationalem und internationalem Recht erfolgen. Kein Beschäftigter darf verbaler, psychischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt werden.
10. Gesundheit und Sicherheit
Die Nachtmann GmbH trägt für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, gemäß der geltenden Gesetze und Bestimmungen, Sorge. Sie trifft erforderliche Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden. Arbeitnehmer erhalten ein regelmäßiges und aufgezeichnetes Gesundheits- und Sicherheitstraining. Dieses Training wird für neue oder wieder eingestellte Arbeitnehmer wiederholt.
11. Umweltschutz
Der verantwortliche Umgang mit der Umwelt ist zu berücksichtigen. Nationale und internationale gesetzliche Normen sind zu beachten.
12. Bestechung und Korruption
Jegliche Form der Bestechung oder Korruption wird von der Nachtmann GmbH nicht toleriert. Sofern Geschenke der Sitte und Höflichkeit entsprechen, ist zu beachten, dass dadurch keine verpflichtenden Abhängigkeiten entstehen und die geltenden landesrechtlichen Normen eingehalten werden.
Den Mitarbeitern ist es verboten, Geschenke und Zuwendungen anzunehmen bzw. zu gewähren, wenn
- es sich um Geldgeschenke oder nichtmarktübliche Rabatte handelt,
- die Annahme der Zuwendungen die Geschäftsinteressen der Firma schädigt,
- die Gewährung der Zuwendung im direkten Zusammenhang mit der Gewährung eines Auftrags steht,
- die Zuwendung während eines Verhandlungs- oder Biet-Prozesses direkt oder indirekt von einer der beteiligten Parteien kommt,
- der Sachwert der Zuwendung dasjenige übersteigt, was nach den Umständen des Einzelfalls sozial adäquat und daher angemessen ist.
13. Schutz von persönlichen Informationen
Die Nachtmann GmbH hält es für wichtig, die persönlichen Informationen (Informationen, die die persönliche Identifikation ermöglichen) der Angestellten und Geschäftspartner angemessen zu behandeln und ihre Rechte und Interessen zu schützen. In Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen sorgt die Nachtmann GmbH für die korrekte Erhebung, Speicherung und Verwendung solcher Informationen.
14. Achtung der Rechte geistigen Eigentums
Die Nachtmann GmbH achtet darauf, das geistige Eigentum von anderen nicht zu verletzen und anerkennt, dass die Rechte des geistigen Eigentums entscheidende Unternehmenswerte sind.
15. Freier und fairer Handel
Die Nachtmann GmbH führt freien und fairen Handel und Wettbewerb und beachtet die geltenden Gesetze und Bestimmungen der jeweiligen Länder.
16. Weiterverpflichtung von Zulieferern und Beauftragten der Lieferanten
Die Nachtmann GmbH verlangt von seinen Lieferanten, dass sie ihre Zulieferer ebenfalls zu einem Code of Conduct verpflichten, der mindestens den Anforderungen dieses Code of Conduct entspricht, um eine lückenlose „Compliance" im Zulieferungsprozess zu gewährleisten (siehe Code of Conduct für Nachtmann Lieferanten).
Neustadt, 13.11.2025
Nachtmann GmbH
Richard Voit, CEO